Eine Dauergrabpflege kann für die langjährige Pflege einer Grabanlage vertraglich vereinbart werden. Dieser Service wird zwischen der sächsische Grabpflegegesellschaft und Ihnen geschlossen. Als langjähriger Servicepartner und Mitglied der sächsischen Dauergrabpflegegesellschaft sind wir als Friedhofsgärtner für Sie in Dresden tätig.
Ihre Vorteile hierbei sind:
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Wer kann eine Dauergrabpflege abschließen?
Ein Dauergrabpflegevertrag wird in einem persönlichen Gespräch mit den Angehörigen und uns abgeschlossen. Auch die Möglichkeit als Vorsorgevereinbarung vor dem Tod kann vereinbart werden. Hierbei können alle Wünsche und Leistungen besprochen und vertraglich festgehalten werden.
Eine Bezahlung erfolgt in beiden Fällen im voraus an die sächsische Grabpflegegesellschaft. Diese verwaltet und sichert die Leistungszusagen für Sie ab. Somit erhalten Sie die Garantie, dass das Grab wie vereinbart über die gesamte Laufzeit gepflegt und bepflanzt wird.
Kann auch ohne ein Dauergrabpflegevertrag das Grab gepflanzt und sauber gehalten werden?
Ja, dies ist möglich. Gern bieten wir Ihnen eine jährliche Grabpflege an. Fragen Sie bei uns nach Kontaktformular
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An dieser Stelle sehen Sie einen Musterdauergrabpflegevertrag.
Mustervertrag der sächsischen Dauergrabpflegegesellschaft
Weitere Informationen erhalten Sie hier
http://www.friedhofsgärtnerei.de